Wenn Sie während der Schwangerschaft noch eine Kreuzfahrt unternehmen möchten, sollten Sie in der Regel vor der 23. Schwangerschaftswoche in See stechen. Wir haben Ihnen hier einige Regelungen der wichtigsten Kreuzfahrt-Anbieter zusammengestellt.
Eine Kreuzfahrt während der Schwangerschaft klingt zunächst nach einer guten Idee: Das Reisen an Bord eines Kreuzfahrtschiffs ist entspannt, man wird rundum versorgt und verwöhnt und die Landausflüge sind nicht allzu anstrengend. Man sollte allerdings beachten, dass die meisten Reedereien das Thema „schwangere Passagiere“ sehr streng handhaben!!!
Während werdende Mütter von den meisten Fluggesellschaften noch bis kurz vor dem errechneten Geburtstermin ohne Probleme mitgenommen werden, solange sie beschwerdefrei sind und ein ärztliches Attest dabeihaben, fürchten sich die Reedereien vor gesundheitlichen Komplikationen an Bord. Deshalb haben viele Veranstalter eine Grenze, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche sie die Passagiere mitnehmen. In den letzten Jahren wurde diese Grenze um mehr als einen Monat nach vorn verschoben.
Achten Sie daher schon bereits bei der Buchung darauf, und errechnen Sie in welcher Schwangerschaftswoche Sie sich während der Reise befinden würden. Denn meistens fragen viele Kreuzfahrt-Anbieter nicht im Vorfeld, ob eine Schwangerschaft besteht und auch im Schiffsmanifest findet sich auf die Regelung meist kein Hinweis.
Man müsste hierfür schon genau in den AGB nachschauen, um die jeweilige Regelung zu finden. Da Sie sich jedoch bei der Buchung mit den AGB einverstanden erklärt habt, kann der Veranstalter davon ausgehen, dass Sie über die Beschränkung informiert sind. Auf Kulanz dürfen Sie nicht unbedingt hoffen!
Sollten Sie die Reise trotz nach der von der Reederei festgelegten Schwangerschaftswoche antreten, müssen Sie damit rechnen, auf eigene Kosten ausgeschifft zu werden, sollte es bekannt werden. Auch die Kosten für den Rückflug müssten Sie dann selber tragen. Kommt es zu Schwangerschaftskomplikationen und Sie haben die in den AGB festgelegte maximal erlaubte Schwangerschaftswoche überschritten, könnten Sie sogar den Versicherungsschutz verlieren.
Die Kreuzfahrtveranstalter haben hierfür auch gute Gründe: Es gibt zwar auf jedem Kreuzfahrtschiff einen Arzt, dieser ist aber zumeist nur Allgemeinmediziner und für die speziellen Bedürfnisse einer Schwangeren oder gar einer Frühgeburt weder ausgebildet noch ausgerüstet. Er kann auch nicht die während der Schwangerschaft vorgesehenen Ultraschall-Vorsorgeuntersuchungen durchführen.
Es möchte ja niemand auf hoher See, weit weg von Krankenhäusern, sein Kind auf die Welt bringen. Das medizinische Gebot, jedes Kind am Leben zu erhalten, das ab der 24. Schwangerschaftswoche geboren wird, wäre an Bord eines Kreuzfahrtschiffs unmöglich einzuhalten, das Ausfliegen per Rettungshubschrauber ist nur selten möglich.
Auch weniger dramatische Gründe sprechen für diese Vorsichtsmaßnahmen, wie zum Beispiel: Ein Körper verändert sich in der Schwangerschaft sehr stark. Viele Frauen, auch die die bislang seefest waren, leiden unter heftiger Übelkeit, die auf hoher See nicht gelindert wird. Des Weiteren sind die Medikamente, die an Bord vorrätig sind und ausgegeben werden, nur selten für Schwangerer getestet und freigegeben.
Machen Sie sich also bereits vor der geplanten Schiffsreise Gedanken und sprechen Sie ihr Vorhaben mit Ihrem Frauenarzt/Frauenärztin und Hebamme im Vorfeld ab.