Für viele Urlauber gehören ein schönes Andenken und Mitbringsel zu einem gelungenen Urlaub dazu. Allerdings sollten Reisende die Aus- und Einfuhrbestimmungen von Start- und Zielort genau prüfen, bevor exotische Produkte oder größere Mengen an Kaffee, Alkohol und Tabak ins Gepäck wandern. Sogar eine harmlos wirkende Muschelsammlung kann zu Unannehmlichkeiten bei der Zollkontrolle führen.
Innerhalb der EU
Wer innerhalb der Europäischen Union reist, ist unkompliziert und so gut wie grenzenlos unterwegs. Ähnliches gilt für mitgebrachte Waren. Beim Zoll sind beispielsweise Gewürze vom lokalen Markt, eine neue Sonnenbrille oder auch das Golfschläger-Set unproblematisch und abgabenfrei, sofern sie für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Achtung: Es gibt einige Produkte die besonderen Beschränkungen oder Besteuerungen unterliegen.
Kaffee, Alkohol und Tabak
Kaffee, Alkohol und Tabak sind beim Shoppen äußerst beliebt. Deswegen sind auch die Freigrenzen für die Einfuhr nach Deutschland genau festgelegt. Im Rahmen der EU-Zollkontrolle gelten für den privaten Verbrauch beispielsweise 10 Liter Spirituosen, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier. Bei Tabakwaren können 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 Kilo Rauchtabak problemlos mitgebracht werden. Von Kaffee hingegen kann man sogar bis zu 10 Kilo einpacken.
Einreisen aus Nicht-EU-Staaten
Souvenirs können aber auch von Reisenden, die ihren Urlaub außerhalb der EU verbringen, mit nach Hause gebracht werden. Für die Einfuhr nach Deutschland gelten Beschränkungen hinsichtlich Artenschutz, Markenpiraterie, Arznei- und Lebensmittel (siehe Reisen innerhalb der EU) sowie spezifische Verordnungen wie beispielsweise zum Schutz von Kulturgütern und zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.
Geschützte Tier- und Pflanzenarten
Oftmals stehen exotische Tiere und Pflanzen unter Artenschutz. Sie unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Auch die aus ihrem Fell oder Leder gefertigten Produkte wie zum Beispiel Schuhe, Kleidung, Taschen, Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel fallen darunter. Ohne entsprechende Dokumente werden sie vom Zoll beschlagnahmt. Selbst die beliebten Muscheln vom Strand oder gar eine Handvoll Sand sollten an Ort und Stelle bleiben, da auch sie unter Arten- oder Naturschutz stehen könnten. Vor dem Kauf fraglicher Produkte gilt: Herkunft überprüfen und im Zweifelsfall darauf verzichten.
Gefälschte Markenprodukte
Für viele Urlauber klingen vor allem die Designerhandtasche, das Markenparfüm und der Fanartikel zum Discountpreis verlockend. Allerdings sollte man wissen, dass solche Angebote auch hohe Risiken mit sich bringen. Neben dem wirtschaftlichen Schaden verursachen minderwertige Fälschungen möglicherweise gesundheitliche Probleme durch giftige Farb- und Inhaltsstoffe.
Lebensmittel
Gegen eine Flasche Olivenöl oder die Lieblingsnüsse aus der Ferne ist bei der Einreise nach Deutschland nichts einzuwenden. Bei Fleisch, Milch und Eiern, Pilzen, Kartoffeln und Kaviar wird es allerdings schwieriger. Für diese Produkte gelten aus seuchenrechtlichen Gründen spezielle Regelungen oder sogar Verbote.
Arzneimittel
Arzneimittel dürfen üblicherweise nur in einer Menge eingeführt werden, die dem persönlichen Bedarf von ca. 3 Monaten entspricht. Gefälschte Arzneimittel oder besonders gefährliche Stoffe sind davon ausgenommen. Vorsicht heißt es auch bei Vitaminpräparaten und Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Ausland. Sie können in Deutschland unter Umständen als Arzneimittel gelten und fallen damit unter das Arzneimittelgesetz.
Bei Flugreisen bleiben Waren für den persönlichen Bedarf, die aus einem Nicht-EU-Staat mitgebracht werden, nur bis zu einem Wert von 430 Euro abgaben- und steuerfrei. Sollte der Neuerwerb umfangreicher sein, muss dieser vorher beim Zoll angemeldet werden. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden dann auf den Gesamtwert der Waren fällig.
Auch für die Einfuhr sogenannter Genussmittel wie Alkohol und Tabak gelten Strengere Grenzen. Die Freimengen liegen für Reisende (mindestens 17 Jahre alt) z.B. bei 1 Liter Spirituosen, 4 Liter nichtschäumende Weine und 16 Liter Bier. Bei Tabakwaren sind es 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak.
Der Zoll informiert
Zu den rechtlichen Bestimmungen rund um das Reisen bietet der Zoll online detaillierte Informationen. Auch unterwegs lassen sich Einfuhrbestimmungen und Freigrenzen einfach mit der Smartphone-App „Zoll und Reise“ vom Bundesministerium für Finanzen abklären. Bei der Bestimmung möglicher Zusatzkosten hilft ein integrierter Abgabenrechner.
Informieren Sie sich vor dem Kauf fraglicher Produkte über ihre Herkunft sowie die Ein- und Ausfuhrbestimmungen Ihrer Destination. Achten Sie auch auf die Sicherheitshinweise für Ihr Reisegepäck. Nur so bleibt das Urlaubsandenken in guter Erinnerung.