Diebstahl aus dem Hotelsafe gilt nicht als Reisemangel!
Ein Ehepaar klagte, weil ihnen während des Urlaubs Geld aus dem Hotelsafe auf dem Hotelzimmer entwendet wurde. Das Ehepaar klagte gegen den Reiseanbieter, allerdings wies das AG München die Klage ab, da ein Diebstahl in der Regel keinen Reisemangel darstellt. Ein Diebstahl aus dem Hotelsafe gehört zum allgemeinen Lebensrisiko entschied das Amtsgericht (AG) München in…
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