Hübsche Souvenirs sind beispielsweise Korallen-Ketten, Elfenbein-Anhänger und Orchidee. Allerdings können diese auch ziemliche Probleme hervorrufen. Durch das Artenschutzabkommen CITES sind mehr als 35.000 Tier- und Pflanzenarten – deren Bestand gefährdet ist – geschützt.
„Für die Mitnahme dieser Souvenirs in die EU sind zwei Genehmigungen erforderlich: eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Lebensministeriums“, erklärt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl.
Dies gilt auch für alle Erzeugnisse, die aus geschützten Arten hergestellt werden. Die Mitnahme von Souvenirs ohne Genehmigung kann mit einer Geldstrafe bis zu 40.000 Euro bestraft werden. Des Weiteren ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich.
„Aber auch bei der Ausfuhr von Kunst und Antiquitäten ist Vorsicht geboten. Diese dürfen, wenn überhaupt, in den meisten Ländern nur mit spezieller Genehmigung mitgenommen werden. Im Zweifelsfall nimmt man vom Kauf lieber Abstand“, rät Riedl. Nachfolgend finden Sie Tipps der Expertin zum Souvenir-Kauf im Urlaub:
Mittelmeer
Lassen Sie von Korallen oder Riesenmuscheln die Finder, denn diese stammen oft aus anderen Ländern. Dies gilt auch für Schmuckstücke, welche aus Schildkrötenpanzer bestehen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ohne Genehmigung des Kulturministeriums ist in Griechenland verboten und strafbar. Das gilt auch für Kultur- und Kunstgegenständen in Kroatien.
Afrika
Fast immer verboten ist die Mitnahme von Produkten aus Elfenbein, Fellen von Raubkatzen und Leder von Flusspferd, Nashorn, Krokodil oder Schlangen.
Karibik
Genehmigungen der Herkunftsländer sind für alle Souvenirs aus schwarzen und blauen Korallen sowie aus Steinkorallen erforderlich. Bei Haifischzähnen, Kakteen, Hartholzschnitzereien sowie Zierpflanzen ist allerdings auch Vorsicht geboten.
China
Für Produkte aus Schlangen- und Eidechsenhäuten, für Arzneimittel der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und auch für Schnitzereien aus Zähnen und Hörnern von Flusspferd und Walross sind Ausfuhrgenehmigungen erforderlich.
Indien
Strafbar ist der Handel mit Shahtoosh-Tüchern, welche aus der Wolle des Fells der gefährdeten Tibetantilope gefertigt sind.
Thailand
Orchideen dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden.
Russland
Für den persönlichen Bedarf ist die Mitnahme von maximal 125 Gramm Stör-Kaviar erlaubt.
Australien
Für fast alle wild vorkommenden Tiere und Pflanzen ist eine Ausfuhrgenehmigung nötig.
Amazonas-Region
Der Verkauf von an Land lebenden Wildtieren und den aus ihnen hergestellten Souvenirs ist verboten. Urlauber sollten auch keine Produkte aus Arafedern oder Ozelotfell kaufen.
Achtung: Die Einfuhr von erlaubten Mitbringsel kann allerdings auch teuer werden, wenn die Zollfreigrenzen überschritten werden.