Landausflüge auf Kreuzfahrten lassen sich an Bord buchen oder individuell organisieren. Wer auf eigene Faust aufbricht, muss aber besonders aufpassen, dass er pünktlich wieder auf dem Schiff ist. Andernfalls kann es ziemlich teuer werden!!!
Verpassen Sie als Kreuzfahrtpassagier die Abfahrt, so müssen Sie dem Schiff auf eigene Kosten hinterherreisen. Des Weiteren sollten Sie beachten, dass vor allem außerhalb der EU in vielen Ländern anspruchsvolle Visabestimmungen herrschen. Wer das Schiff verpasst, kann nicht so ohne weiteres dem Schiff hinterherreisen. Ohne Reisepass und Einreiseerlaubnis sind Sie aufgeschmissen. Sie sollten daher, wenn Sie an Land gehen, immer eine Kopie Ihres Passes und die Kontaktadresse des Kreuzfahrtunternehmens bei sich tragen. Gestaltet sich die Reise zum nächsten Hafen schwierig, kann der Hafenagent der Reederei bei der Organisation weiterhelfen.
Sollten Sie allerdings einen organisierten Landgang gebucht haben, ist auch die Reederei dafür verantwortlich Sie wieder pünktlich an Bord zu bringen. Sollte hierbei etwas schief gehen, ist die Reederei in der Pflicht, Sie zum nächsten Hafen zu befördern.
Ähnlich ist es auch bei der eigentlichen Hinreise zu der gebuchten Kreuzfahrt. Wenn Sie beim Veranstalter Hin- und Rückflug buchen, steht Ihnen auch eine pünktliche Anreise zu! Sollte beispielsweise ein Flug ausfallen, kümmert sich das Unternehmen um Ersatz.
Sollten Sie allerdings auf eigene Faust anreisen, so bekommen Sie bei Verzögerungen Schwierigkeiten. Die Reederei ist dann nicht in der Verantwortung, und für die Reise zum nächstmöglichen Zustiegshafen müssen Sie selber aufkommen.